Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies ist eine Übersetzung zu Informationszwecken. Verbindlich ist die slowakische Fassung.
1. Wer die Leistung erbringt
|UNl0R & Al s. r. o., Firmen-ID (IČO) 45991961, USt-IdNr. SK2023164891, mit Sitz in Námestie Slobody 2357/33A, 083 01 Sabinov, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Prešov, Abteilung Sro, Einlage Nr. 23885/P. Sie erbringt die Leistungen unter der Marke Datahorses (im Folgenden „Anbieter“).
2. Für wen die Leistungen bestimmt sind
Die Leistungen sind ausschließlich für Unternehmer und juristische Personen bestimmt. Der Anbieter erbringt sie nicht für Verbraucher, also natürliche Personen außerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass er im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit handelt.
Die Bestellung über die Zahlungsschaltfläche auf der Website ist für Auftraggeber mit Sitz in der Slowakischen Republik bestimmt. Ein Auftraggeber mit Sitz außerhalb der Slowakischen Republik verwendet das Kontaktformular; der Anbieter erstellt ihm ein Angebot mit der steuerlichen Behandlung nach seinem Staat und danach, ob er umsatzsteuerpflichtig ist.
3. Was die Leistungen umfassen
Monitoring ist die laufende Beobachtung öffentlich zugänglicher Quellen, insbesondere veröffentlichter Leaks von Zugangsdaten und der Domainkonfiguration des Auftraggebers, mit Benachrichtigung innerhalb von 24 Stunden ab der Feststellung. Bestandteil ist ein monatlicher Resilienztest der Infrastruktur des Auftraggebers mit den 12 neuesten Modellen künstlicher Intelligenz, die der Anbieter auswählt; erscheint ein neues Modell, nimmt er es in den nächsten Test auf. Das Ergebnis erhält der Auftraggeber jeden Monat als schriftlichen Report.
Erweitertes Monitoring ist Monitoring in größerem Umfang und umfasst mehr Domains, Subdomains und IP-Adressen, monatliche Tests und einen Report für den gesamten Umfang, die Überwachung ähnlicher Domains und Tippfehler-Domains sowie eine bevorzugte Reaktion bei einem Befund.
Enterprise umfasst insbesondere Sicherheitsaudit, Penetrationstests, Behebung von Schwachstellen und Beratung zu NIS2 und DSGVO. Umfang, Preis und Termine werden in einem individuellen Vertrag festgelegt.
Tests der Infrastruktur im Rahmen des Monitorings erfolgen nur in dem Umfang und unter den Bedingungen nach Artikel 4. Enterprise-Leistungen, insbesondere Penetrationstests, führt der Anbieter nur auf Grundlage einer unterzeichneten schriftlichen Beauftragung mit dem Umfang der Systeme und einem Zeitfenster durch.
4. Testumfang, Zustimmung und Ablauf
Umfang. Bei der Bestellung gibt der Auftraggeber den Testumfang an: Domains, Subdomains und IP-Adressen. Der Anbieter testet ausschließlich den angegebenen Umfang. Der Auftraggeber kann ihn jederzeit schriftlich erweitern oder einschränken; die Änderung gilt ab dem nächsten Test.
Zustimmung. Durch Ankreuzen der Zustimmung bei der Bestellung bestätigt die bestellende Person, dass sie berechtigt ist, für den Auftraggeber zu handeln, dass der Auftraggeber die angegebenen Domains und IP-Adressen besitzt oder verwaltet und deren Test erlauben darf, und zwar auch gegenüber dem Hosting- oder Cloud-Anbieter, falls dessen Zustimmung erforderlich ist, und erteilt im Namen des Auftraggebers die Zustimmung zum monatlichen Sicherheitstest des angegebenen Umfangs. Der Anbieter bewahrt einen Nachweis der Zustimmung (Wortlaut, Umfang, Zeitpunkt, IP-Adresse und Name der Person) während der Vertragsdauer und 3 Jahre nach deren Ende auf.
Überprüfung vor dem ersten Test. Vor dem ersten Test überprüft der Anbieter, dass der Auftraggeber die angegebenen Domains tatsächlich verwaltet, insbesondere durch einen TXT-Eintrag im DNS oder eine Datei auf der Website mit einem Code, den er ihm schickt. Gehört eine IP-Adresse laut öffentlichem Register nicht dem Auftraggeber, handelt es sich um eine Stelle des öffentlichen Sektors oder verlangt es der Hosting-Anbieter, schickt der Anbieter dem Auftraggeber eine schriftliche Beauftragung zur Unterschrift. Solange die Überprüfung oder Unterschrift nicht abgeschlossen ist, testet er den nicht überprüften Teil des Umfangs nicht und arbeitet dort nur mit öffentlich zugänglichen Quellen.
Erster Test innerhalb von 7 Tagen. Den ersten Test führt der Anbieter innerhalb von 7 Tagen nach Zahlungseingang durch. Verzögert sich die Überprüfung nach dem vorstehenden Absatz aus Gründen auf Seiten des Auftraggebers, verlängert sich die Frist um die Dauer dieser Verzögerung.
Information. Innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Zahlungseingang schickt der Anbieter dem Auftraggeber eine Bestätigung des Umfangs und das Vorgehen zur Überprüfung. Vor jedem Test teilt er der Kontaktperson des Auftraggebers den Termin und die Adressen mit, von denen aus der Test erfolgt. Nach jedem Test schickt er einen Report.
Monatliche Wiederholung. Der Test wird während der Laufzeit des Abonnements jeden Monat im gleichen Umfang wiederholt, sofern der Auftraggeber ihn nicht ändert.
Schonendes Vorgehen. Beim Test führt der Anbieter keine Angriffe auf die Verfügbarkeit durch, verändert keine Daten in den Systemen des Auftraggebers und kopiert keine Daten über das zum Nachweis einer Schwachstelle unbedingt erforderliche Maß hinaus. Verursacht der Test einen unerwarteten Zustand, stoppt der Anbieter ihn sofort und meldet sich beim Auftraggeber. Für Sicherungen seiner Daten ist der Auftraggeber verantwortlich.
Widerruf der Zustimmung. Der Auftraggeber kann die Zustimmung zum Test jederzeit per E-Mail oder telefonisch widerrufen; der Anbieter stoppt den Test sofort und führt keinen weiteren durch. Das Abonnement erlischt dadurch nicht, solange der Auftraggeber es nicht nach Artikel 8 kündigt; bis dahin läuft die Beobachtung öffentlich zugänglicher Quellen weiter.
5. Was die Leistungen nicht umfassen
- Kein Eingriff außerhalb des Umfangs. Der Anbieter testet keine Systeme, die der Auftraggeber im Testumfang nicht angegeben hat oder die nicht in der schriftlichen Beauftragung stehen, und auch nicht außerhalb des mitgeteilten Termins.
- Es handelt sich nicht um ein Cybersicherheitsaudit nach § 29 des Gesetzes Nr. 69/2018 Slg. Ein solches darf nur ein zertifizierter Cybersicherheitsauditor durchführen.
- Beim Monitoring behebt der Anbieter festgestellte Mängel nicht; die Behebung kann gesondert oder im Rahmen von Enterprise vereinbart werden.
6. Wie der Vertrag zustande kommt
Der Vertrag über das Monitoring kommt durch Zahlung des Preises über das Zahlungsgateway oder durch schriftliche Bestätigung der Bestellung zustande. Der Vertrag über Enterprise-Leistungen kommt durch Unterzeichnung des individuellen Vertrags zustande. Der Anbieter behält sich das Recht vor, eine Bestellung nicht anzunehmen, insbesondere wenn der Auftraggeber kein Unternehmer ist oder die Leistung zu einem Verstoß gegen Rechtsvorschriften führen könnte. In diesem Fall erstattet er die erhaltene Zahlung in voller Höhe.
7. Preis und Zahlung
Die in der Preisliste angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Der Anbieter ist umsatzsteuerpflichtig, zu den Preisen werden 23 % hinzugerechnet. Gezahlt wird über das Zahlungsgateway Stripe; der Anbieter speichert keine Zahlungskartendaten. Die Rechnung stellt der Anbieter aus, nicht das Zahlungsgateway. Den Preis der Enterprise-Leistungen bestimmt der individuelle Vertrag.
8. Abonnement, Verlängerung und Kündigung
Monitoring und erweitertes Monitoring sind Abonnements mit monatlichem Zeitraum. Das Abonnement verlängert sich automatisch um einen weiteren Zeitraum, und die Zahlung wird zu Beginn jedes Zeitraums eingezogen, bis eine der Parteien es kündigt.
Der Auftraggeber kann das Abonnement jederzeit kündigen, durch Mitteilung an die im Kontakt angegebene Adresse. Die Kündigung wird zum letzten Tag des bereits bezahlten Zeitraums wirksam; bis dahin läuft die Leistung. Ein bereits bezahlter Zeitraum wird nicht erstattet, ein anteiliger Betrag wird nicht ausgezahlt. Mit der Kündigung des Abonnements erlischt auch die Zustimmung zum Test; nach dem letzten bezahlten Zeitraum testet der Anbieter nichts mehr.
Der Anbieter kann das Abonnement mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen, oder fristlos, wenn der Auftraggeber die Leistungen missbraucht.
9. Vertraulichkeit
Der Anbieter wahrt Vertraulichkeit über alle Befunde und Daten des Auftraggebers. Er gibt Befunde nicht an Dritte weiter und veröffentlicht sie nicht. Den Auftraggeber nennt er ohne dessen Zustimmung nicht als Referenz.
10. Datenschutz
Umfasst die Leistung die Verarbeitung personenbezogener Daten von Beschäftigten des Auftraggebers, etwa geschäftlicher E-Mail-Adressen in veröffentlichten Leaks, handelt der Anbieter als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO, und die Parteien schließen einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung. Die Verarbeitung zur Gewährleistung der Netz- und Informationssicherheit stellt ein berechtigtes Interesse nach Erwägungsgrund 49 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DSGVO dar.
11. Haftung
Der Anbieter garantiert nicht, dass Monitoring oder Tests alle Sicherheitsrisiken des Auftraggebers aufdecken. Die Leistung ersetzt nicht die Sicherheitsmaßnahmen des Auftraggebers und nicht seine gesetzlichen Pflichten.
Der Anbieter haftet für Schäden, die durch Verletzung seiner Pflichten entstehen, nach § 373 ff. des slowakischen Handelsgesetzbuchs. Die Parteien vereinbaren, dass der Schadenersatz auf die Höhe des für die Leistung in den letzten 12 Monaten gezahlten Preises begrenzt ist, ausgenommen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und Verletzungen der Vertraulichkeit.
12. Beanstandungen
Einwände gegen die Leistung richtet der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung des Reports oder Entstehen des Grundes an die Kontaktadresse. Der Anbieter nimmt innerhalb von 15 Tagen Stellung. Ist der Einwand berechtigt, ergänzt er die Leistung kostenlos oder erstattet den entsprechenden Teil des Preises.
13. Änderung der Bedingungen und der Preisliste
Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Preisliste ändern. Auf ein bereits laufendes Abonnement wird ein neuer Preis frühestens ab dem folgenden Zeitraum angewendet, und der Anbieter informiert den Auftraggeber darüber mindestens 30 Tage im Voraus. Ist der Auftraggeber mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Abonnement zum Tag ihres Wirksamwerdens kündigen. Für Enterprise-Leistungen gelten Preis und Umfang nach dem individuellen Vertrag.
14. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis unterliegt der Rechtsordnung der Slowakischen Republik, insbesondere dem slowakischen Handelsgesetzbuch. Streitigkeiten entscheidet das zuständige Gericht der Slowakischen Republik.
Den Kontakt zum Anbieter finden Sie auf der Kontaktseite. Diese Bedingungen in der Version 1.2 sind wirksam ab 3. Oktober 2026.